Güterrechtsregister

  • Habe das erste Mal einen Antrag auf Eintragung ins Güterrechtsregister. Eingetragen werden soll die Vereinbarung der Gütergemeinschaft (ohne Hinweis darauf, wer das Gesamtgut verwaltet); den Antrag stellt nur ein Ehegatte unter Vorlage des Ehevertrages in Ausfertigung. Theoretisch könnte ich dem Antrag nach Eingang des Kostenvorschusses entsprechen, bin mir aber nicht sicher, ob ich nicht zuvor dem anderen Ehegatten rechtliches Gehör gewähren muss, zumal ich weiß, dass die Ehegatten in Scheidung leben. Diese ist aber noch nicht durch und nach Aktenlage hat der Ehevertrag noch Bestand.
    Wie wird es in der Regel gehandhabt?

  • Das ist in der Tat sehr ungewöhnlich, dass jemand, der in Scheidung lebt, die Gütergemeinschaft eintragen läßt. Normalerweise wird Gütertrennung vereinbart. Ich würde dem anderen Ehegatten in diesem Fall rechtliches Gehör gewähren, egal, ob ich es muss oder nicht, da die Sache doch etwas eigenartig ist.

  • Güterrecht ist schon ewig her, aber m. E. führt erst die Eintragung in das Güterrechtsregister zu einer Außenwirkung des Güterstandes. Hat evtl. der ASt. Angst, dass der andere Ehegatte über das Gemeinschaftsgut ohne seine Mitwirkung verfügt?

  • Genauso ist es, der andere Ehegatte hat tatsächlich Angst, der andere zweigt Vermögen ab. Bis zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes verbleibt es ja bei der Gütergemeinschaft, auch nach rechtskräftiger Scheidung. Bin hin- und hergerissen wegen der Anhörung. Nicht dass der andere Ehegatte während der Anhörungsfrist in Kenntnis der unmittelbaren Eintragung noch tatsächlich schnell was beiseite schafft...

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