Ich bin unsicher, ob ich das hier richtig verstehe:
A ist Gläubiger einer Grundschuld über 100.000 € (Briefrecht) nebst 15 % Jahreszinsen und 3 % einmaliger Nebenleistung und erklärt innerhalb einer Urkunde, dass zunächst die Löschung eines Teilbetrages von 10.000 € bewilligt wird und sodann der Restbetrag "nebst Zinsen und allen Nebenleistungen seit ..." an B abgetreten wird.
B beantragt Eintragung der Teilabtretung. Ein Löschungsantrag ist derzeit nicht gestellt.
Was trage ich im Abtretungsvermerk hinsichtlich der Nebenleistung ein?
Ich denke, ich muss eintragen "nebst anteiliger Nebenleistung", da ja die NL hinsichtlich der zur Löschung bewilligten 10.000 € nicht mehr Gegenstand der Abtretung sein kann. Liege ich richtig oder bin ich auf dem Holzweg?