Hallo,
ich bin ein Kostenneuling (nach 6 Jahren Grundbuch)! Ich bin mir immer unsicher wie ich Vorgehen soll.
Vorliegend hab ich ein Endurteil. Die Klägerin trägt 13 % und der Beklagte trägt 87 % der Kosten. Streitwert 3755,01 Euro. Dem Beklagte ist PKH o.R. beschränkt auf die Verteidigung gg. eine Teilforderung i.H.v. 499,97 Euro bewilligt.
Jetzt bekomme ich einen Kostenausgleichsantrag des Klägervertreters.
Kann mir vielleicht jemand mal generell sagen was man so nacheinander in so einem Fall machen muss?
Zu allem übel müssen hier die Rechtspfleger bei PKH-Sachen die Gerichtskosten selber berechnen
Vielen Dank schon mal für euer Bemühen!