Hallo zusammen,
ich habe mal die generelle Frage, welche Anträge der Rechtspfleger zwingend aufnehmen muss.
Bei uns hat es sich nämlich eingeschlichen, dass sämtliche Anträge (Berh/Fam/Zivil/STraf usw.) auf der RAST durch den Rechtspfleger aufgenommen werden.
Wir wollen das nun ändern und fragen uns, für was wir tatsächlich zwingend zuständig sind. Und was von der Geschäftsstelle bzw. mittleren Dienst aufgenommen werden muss. Für evtl. Fundstellen wären wir sehr freuen....