ausländische Partei...

  • :dito:

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Erinnerung gefangen zu folgendem Fall:

    Beklagter wird unter seinem Wohnsitz am Ort des Prozessgerichts verklagt und beauftragt einen Anwalt an einem sehr weit entfernten dritten Ort.

    Rechtsstreit endet mit Vergleich und Kostenquote. Im Termin war ein UBV aufgetreten.

    Dessen Kosten hatte ich abgesetzt, da Beklagter ja am Ort des Prozessgerichts wohnhaft. Unter dieser Anschrift ist auch der Vergleich geschlossen worden.

    Jetzt legt der Hauptbevollmächtigte mit der Erinnerung eine rumänische Meldebescheinigung vor, wonach der Beklagte während des Verfahrens nach Rumänien umgezogen sei und greift die Absetzung der UBV-Kosten an.

    Mein OLG lässt ja ausländische Beteiligte sich einen Anwalt ihres Vertrauens irgendwo in Deutschland aussuchen ohne Kostennachteile, d.h. wäre der Beklagte schon zu Beginn in Rumänien wohnhaft gewesen, hätte er den Anwalt am dritten Ort beauftragen können und ich hätte die UBV-Kosten wohl festgesetzt.

    So wusste bis zu der Erinnerung niemand, also weder der Kläger noch das Gericht, dass der Beklagte umgezogen ist. Der Titel lautet ja auch auf die deutsche Anschrift, ohne dass das jemand gerügt hätte.

    Mit diesem Wohnsitz hätte er keine Reisekosten des Prozessbevollmächtigten geltend machen dürfen.

    Was mache ich jetzt…? Abhelfen?

    Liebe Grüße

    Nefili

  • Wann ist der Beklagte umgezogen? Mandantengespräche finden normalerweise zu Beginn eines Verfahrens statt. Wenn er also zu Beginn des Prozesses im Bezirk des PG seinen Wohnsitz hatte, hätte er dort auch einen RA beauftragen können. Wann wusste der Beklagte, dass er umzieht?

    Ich hatte auch mal so einen Fall, habe die Reisekosten abgesetzt, Beschwerde gefangen, nicht abgeholfen und bin vom OLG gehalten worden.

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