Hemmung der Ausschlagungsfrist

  • Hm...:(
    Hätte etwas mehr Interesse an der hiesigen Nachlassfront erwartet.
    Schließlich solls ja ab und zu verspätete oder verspätet vorgelegte rechtskräftige Genehmigungen von Erbausschlagungen an das Nachlassgericht geben.

    Nun muss es doch wieder mein Anwärter machen.:D
    Das arme Schw.:troest:.....

  • Die Zeitpunkte nach Ziff. 4), 5) und 6) sind unerheblich.

  • Zuviel Info ist offenbar auch schädlich.:oops:
    Haufig bekommt man bei Threaderstellung eher das Gegenteil geliefert.

    Aber danke erst mal für die gezeigte Barmherzigkeit .
    Ist ja selbst dem neuen Papst :kardinal:ein Anliegen.;)

  • Hallo,

    nach 2 Jahren wurde nun endlich die familiengerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung 2er mdj. Kinder erteilt, die Mutter war wohl absolut unkooperativ.

    Nun also die Genehmigung, ist auch bereits rechtskräftig, da aber damals mit der Ausschlagung kein Antrag auf Erteilung einer rechtskräftigen Ausfertigung aufgenommen wurde, wurde der Mutter lediglich der Beschluss in Ausfertigung zugesandt mit der Aufforderung, Antrag auf Erteilung rk Ausfertigung zu stellen. Natürlich wieder keine Reaktion. Das ist 2 Monate.

    Nach meiner Kenntnis läuft doch die Hemmung der Frist bis zu eben dieser Erteilung, oder reicht Übersendung einer einfachen Ausfertigung aus?

    Wie kann man dann das Verfahren zum Abschluss bringen?

  • Das die Zusendung einer rechtskräftigen Ausfertigung angeblich eines gesonderten Antrages bedarf, kann ich nicht nachvollziehen. Wie soll die Mutter ohne diese wirksam von der Genehmigung Gebrauch machen? :(

    M. E. endet die Fristhemmung erst mit Zugang der rechtskräftigen Ausfertigung bei der Mutter.

  • Ich habe es von Familiengerichten noch nie anders erlebt, immer Antrag als Voraussetzung. Ausfertigung wird mit Merkblatt versandt, dass Antrag gestellt werden muss, und zwar schleunigst werden der Frist.

  • Zwar wird das RKZ seit BGHZ 31,388 nur auf Antrag erteilt; allerdings wird im "Antrag" auf Erteilung der Genehmigung regelmäßig auch der Antrag für das RKZ gesehen.
    Wo das steht unterliegt allerdings gerade meiner frühnachmittäglichen Faulheit.:strecker

    Die Auffassung des Familiengerichtes ( per Merkblatt :eek: ) ist daher - vorsichtig ausgedrückt - angreifbar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!