Man hat bei der Sache immer die Situation des nichtehelichen Kindes vor Augen, das zwar einen wohlhabenden Vater hat, aber außer ein wenig Alimente nie etwas bekam und jetzt noch bei der Erbschaft wegen eines willkürlichen Stichtags leer ausgeht. Das ist in der Tat alles andere als witzig.
Wenn man aber auf Jahrzehnte rückwirkend die Verwandtschaft zwischen nichtehelichem Kind und der gesamten väterlichen Verwandtschaft herstellen will, dann kommt man zu seltsamen Ergebnissen, insbesondere dann, wenn das nichteheliche Kind irgendwann kinderlos stirbt und im Vertrauen darauf, dass es mit seinem Erzeuger nicht verwandt ist, kein Testament gemacht hat.