Kann ich die Kosten, welche der Mandantin durch die Wahrnehmung der Termine bei den Ärzten im Rahmen der Untersuchung zur Erstellung der Gutachten entstanden sind, gegen die Beklagte festsetzen lassen?
Beklagte hat die RA-Gebühren ohne Festsetzung gezahlt, weigert sich allerdings die Parteikosten zu tragen.