Hallo, ich hoffe ihr könnt mir schnell eine Antwort geben:
E ist tot und hinterlässt ein minderjähriges Kind. Beim Familiengericht läuft jetzt noch das Verfahren bezüglich der Bestellung eines Vormundes. Gem. Palandt zu §1944 Rrdnr. 7 beginnt die sechswöchige Frist doch erst ab Verpflichung oder? Sie kann ja nicht vorher tätig werden.
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