Hallo zusammen,
ich bräuchte mal bitte eure Hilfe.
Meine Vorgängerin hat einen Vergütungsbeschluss nach § 11 RVG erlassen.
Erst jetzt im Beschwerdeverfahren erhebt der Antragsgegner nicht gebührenrechtliche Einwendungen.
Muss ich jetzt abhelfen und den Beschluss aufheben, da dieser ja nicht erlassen worden wäre (§ 11 Abs. 5 RVG), wenn die Einwendungen schon im Festsetzungsverfahren erhoben worden wären?
Nicht gebührenrechtliche Einwendungen werden ja eben nicht im Festsetzungsverfahren geprüft. Dann prüfe ich sie doch schon gar nicht im Beschwerdeverfahren, oder?
Vielen Dank im Voraus