Auf Antrag Finanzamt wurde Ersatzzwangshaft angeordnet + Haftbefehl erlassen, § 334 AO.
Nun beantragte selbes FA die Aufhabung des Haftbefehls, da die Verpflichtungen erfüllt wurden...
Kann mir jemand erklären was für einen Zweck die Aufhebung jetzt eigentlich noch hat? Muss ich da irgendwas beachten/veranlassen? Oder reicht einfach ein Beschluss "Haftbefehl wird aufgehoben" und sonst nichts veranlasst?