Guten Morgen zusammen.
Ich habe hier einen formunwirksamen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne Titel vorliegen. Bevor ich mir nun Zeit für eine ausführliche Zwischenverfügung nehme, würde ich vorab eine andere Frage klären.
Als Titel gibt der Gläubiger an "Beschluss Betreuervergütung des AG X vom Y".
Dabei handelt es sich doch gar nicht um einen Vollstreckungstitel?!
Laut Kommentierung kommt wohl auch nicht § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht.
Bin ich auf dem Holzweg oder war das der richtige Gedankengang?