Vor mir liegt eine Vertretungsakte die ich sehr gern vom Tisch bekommen würde - nur leider komm ich nicht wirklich weiter ! Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
In einem Erbbaugrundbuch ist eine GbR bestehend aus vier Personen als Eigentümer eingetragen - ein Mitgesellschafter ist nun verstorben! Daraufhin wird ein Erbauseinandersetzungsvertrag übersandt aus dem hervorgeht, dass der Mitgesellschafter von Frau und Sohn beerbt worden ist und der Sohn nunmehr seinen Anteil auf die Mutter überträgt und diese insoweit Alleinerbin nach dem verstorbenen Mitgesellschafter wird. Soweit so gut - da gibt es meinerseits noch keine Einwände!
Nun wird beantragt, dass Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass die Ehefrau als Mitgesellschafterin für ihren Mann eingetragen wird! Daraufhin erging eine Zwischenverfügung mit dem Hinweis, dass der Tod eines Mitgeselllschafters grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft führt. Vererblichkeit und sonstige Rechtsnachfolge können vertraglich vereinbart sein, diese Vereinbarung ist dem Grundbuchamt nachzuweisen.
Darauf kommt nun ein Hinweis auf einen alten Vertrag und eine notarielle Erklärung der drei verbliebenen Gesellschafter mit der Ehefrau. Daraus geht hervor, dass man sich darüber einig (mündliche Absprache bgzw. stillschweigende Übereinkunft) ist und war die Gesellschaft mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortzuführen. Aus der alten Urkunde geht hervor, dass für die Rechtsverhältnisse der GbR die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen. Weitere Angaben werden dort nicht gemacht.
Würdet ihr nun das Grundbuch berichtigen und die Ehefrau eintragen? Ich tendierte eher dazu die Eintragung abzulehnen, da es keine wirksame Vereinbarung über den Fortbestand der Gesellschaft gibt!