Ich habe über die SuFu nichts gefunden, daher hier mein Fall:
Schuldner mit P-Konto ist privat krankenversichert. Aufgrund seiner Erkrankung kommt es nun zu zahlreichen Erstattungen seiner Krankenversicherung für zum größten Teil noch zu begleichende Behandlungskosten von versch. Ärzten, Krankenhaus pp. Hierdurch wird der Sockelbetrag gem. §850 k ZPO erheblich überschritten.
Sehe ich es richtig, dass der Schuldner trotz der Unpfändbarkeit der Zahlungen der privaten Krankenversicherung gem. §850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO bei jedem erneuten Zahlungseingang einen Antrag auf einmalige Anhebung des Sockelbetrages gem. §850 k Abs. 4 ZPO stellen muss??? Der Schulnder war jetzt binnen 1 Woche schon zur Antragstellung für 3 Zahlungseingängen der privaten KV hier- das könnte eine "Neverending Story" werden! Der Aufwand für Gericht, Gläubigervertreter und Drittschulnder ist dabei nicht gerade unerheblich.
Hat jemand schon Mal diesen Fall und wie wurde der sauber gelöst? Oder gibt es da schon veröffentlichte Entscheidungen, die ich noch nicht gefunden habe?
Danke!