Mehrere Beklagte tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens.
Beantragt ist nun die Festsetzung nach § 104 ZPO nur gegen einen der Gesamtschuldner (nur dieser soll im Wege der Gesamtschuldnerhaftung in Anspruch genommen werden) - kann ich das so einfach machen, vor allem ohne Beteiligung/Anhörung der anderen Gesamtschuldner?
Hab da schon bedenken, nur gerade keine wirklich griffige Begründung - oder ist das problemlos möglich?
EDIT: Grund des Antrages, der zugrundeliegende VU wurde bisher auch nur diesem Gesamtschuldner zugestellt