Hallo, Ihr Lieben !
Ich habe eine Betreuungssache gefangen, bei der knapp 2 Mio € zu verwalten sind. Das Geld ist fast komplett in Form von Wertpapieren angelegt ...
Angeordnet wurde die Betreuung letztendendes, weil eine bestehende Vorsorgevollmacht angezweifelt wurde und die Bevollmächtigten dem Verfahren zustimmten, weil sie ja nix zu verbergen hätten (!).
Handeln tut der für die Vermögenssorge jetzt bestellte Betreuer = bisheriger Bevollmächtigter, ein Finanzcrack, der in Luxemburg wohnt (!!), aber weiterhin aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages und einer Transaktionsvollmacht, die die Betreute selbst mit ihm bereits vor Jahren abgeschlossen hatte.
Wenn ich dem jetzt mit mündelsicherer Anlage kommt, lacht der sich doch kaputt.
Ich denke nur, wenn er ja ohnehin aufgrund bestehender Vollmachten die ganzen Jahre schon handelte, hätte dann nicht auf die Vermögenssorge komplett verzichtet werden können ? Sollte ich darauf hinwirken ?
In der Form kann ich es ja jetzt nicht weiterlaufen lassen, man kann ihm ja nicht unter dem Deckmantel eines Betreuungsverfahrens wurschteln lassen wie er will.
Hat jemand eine Idee, wie ich am geschicktesten vorgehen sollte ?
Vielen Dank.
P.s.: Hintergrundinfo: Erben sind später mal gem. wasserdichten notariellen Testaments die beiden Betreuer zu je 1/2. Ohne Pflichtteilsberechtigten .