Vermögenssorge - Weiterführung eines Wertpapierdepots ?

  • Hallo, Ihr Lieben !
    Ich habe eine Betreuungssache gefangen, bei der knapp 2 Mio € zu verwalten sind. Das Geld ist fast komplett in Form von Wertpapieren angelegt :eek:...
    Angeordnet wurde die Betreuung letztendendes, weil eine bestehende Vorsorgevollmacht angezweifelt wurde und die Bevollmächtigten dem Verfahren zustimmten, weil sie ja nix zu verbergen hätten (!).
    Handeln tut der für die Vermögenssorge jetzt bestellte Betreuer = bisheriger Bevollmächtigter, ein Finanzcrack, der in Luxemburg wohnt (!!), aber weiterhin aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages und einer Transaktionsvollmacht, die die Betreute selbst mit ihm bereits vor Jahren abgeschlossen hatte.
    Wenn ich dem jetzt mit mündelsicherer Anlage kommt, lacht der sich doch kaputt.
    Ich denke nur, wenn er ja ohnehin aufgrund bestehender Vollmachten die ganzen Jahre schon handelte, hätte dann nicht auf die Vermögenssorge komplett verzichtet werden können ? Sollte ich darauf hinwirken ?
    In der Form kann ich es ja jetzt nicht weiterlaufen lassen, man kann ihm ja nicht unter dem Deckmantel eines Betreuungsverfahrens wurschteln lassen wie er will.
    Hat jemand eine Idee, wie ich am geschicktesten vorgehen sollte ?
    Vielen Dank.

    P.s.: Hintergrundinfo: Erben sind später mal gem. wasserdichten notariellen Testaments die beiden Betreuer zu je 1/2. Ohne Pflichtteilsberechtigten :cowboy:.

  • ...ich glaube ,ich würde auch versuchen, die Vermögenssorge aufheben zu lassen. Weshalb wird denn die Vorsorgevollmacht angezweifelt, der Vermögensverwaltervertrag/Treuhandvertrag aber nicht? Lagen dazwischen mehrerer Jahre?

  • Der Verwaltervertrag wurde zuletzt ein Jahr vor Erteilung der Vorsorgevollmacht aufgefrischt,
    wobei der Verwalter für die Betreute und ihren inzwischen verstorbenen Mann bereits seit Jahrzehnten in der gleichen Form tätig ist.
    Ich denke auch, dass die Aufhebung der Vermögenssorge das beste wäre...

  • Sind noch Rechtsmittel möglich?
    Wäre m.E. die schönste Lösung!

    Zumindest für die Vermögenssorge wäre die Betreuung ggf. von Anfang an unnötig gewesen.
    Wobei man tatsächlich wohl auch der Meinung sein könnte, dass Vermögensverwaltungsvertrag nebst Transaktionsvollmacht ja eigentlich eine zu überwachende Dienstleistung ist, wobei dann aber eigt. der Verwalter ja schwerlich als Betreuer sich selbst überwachen kann....:confused::confused:


    Es könnte also durchaus sein, dass hier zwar eine Betreuung mit Vermögenssorge notwendig ist, diese Vermögenssorge aber eben praktisch nur die Wahrnehmung der Rechte (und Pflichten) des Betreuten gegenüber dem Vermögensverwalter bedeutet, dann wäre aber die Betreuerauswahl ein wenig unverständlich.

    Kommt drauf an in wie weit man einen Zusammenhang zwischen der Vorsorgevollmacht und dem Verwaltungsvertrag nebst dazugehörigen Vollmachten herstellen kann und will. Grundsätzlich sind das ja zwei verschiedene Angelegenheiten, die erstmal abstrakt voneinander betrachtet werden sollten.

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