Nach meiner Auffassung kann ich das ohne entsprechenden Nachweis nicht durchführen und einen Nachweis wird es so wohl nicht geben.
Das Problem ist, dass nicht klar ist, ob das die gleiche Gesellschaft ist. Dafür gibt es keinen Nachweis.
Der Nachweis bestünde vermutlich schon darin, dass die Gläubigeridentität nicht geklärt werden kann. An wen und an welche Adresse ist denn damals der Grundschuldbrief verschickt worden. Der Brief hat ja offensichtlich einen Empfänger gefunden und der Adressat kann vielleicht auch jetzt noch Auskunft geben.
Der Brief wurde damals an einen Notar verschickt. Die Bewilligung ist von 1986, sodass ich davon ausgehen kann, dass dieser sich dazu nicht mehr äußern kann.