Die Unterhaltsvorschusskasse hat mir folgendes Problem vorgetragen:
Sie hat in einem Fall für geleistete Vorschussbeträge eine Teilausfertigung des Titels beantragt.
Der Titel ist ein gerichtlicher Vergleich und lautet: "Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau für das Kind Sowieso XXX,- € monatlich Unterhalt zu zahlen."
Das Gericht hat die Teilausfertigung mit der Begründung abgelehnt, der Titel laute auf die Mutter, der Vorschuss werde aber an das Kind gezahlt und deshalb könne keine Teilausfertigung erfolgen.
Wie seht Ihr das? Dann wäre der Titel für die Vorschusskasse völlig unbrauchbar.