Guten Tag zusammenn
Wir haben aus einem rechtskräftigen Räumungstitel die Zwangsräumung betrieben. Der GV hat geräumt und in dem Räumungsprotokoll mitgeteilt, daß laut Schutzschrift des gegnerischen RA durch uns die freiwillige Räumung verwehrt wurde.
Jetzt habe ich für die RSV der Gläubigerin die Kostenfestsetzung beantragt und erhalte vom Gericht die Mitteilung, daß ich zur Notwendigkeit der Kosten im Sinne von § 788 ZPO Stellung nehmen soll unter Bezugnahme auf die Schutzschrift.
Diese Schutzschrift ist uns nie zugestellt worden und ich frage mich gerade, ob die nicht hätte früher, also VOR Räumung hätte offengelegt werden müssen?
Sorry, aber mit Schutzschriften hatte ich noch nie was zu tun