In einer Pfändung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht angegeben, nach welchem Vollstreckungsgesetz gepfändet wird. Ist die Rechtsgrundlage (also das Vollstreckungsgesetz), nach der eine Krankenkasse vollstrecken darf, nicht zwingend anzugeben?
Natürlich verlangen die auch eine Drittschuldnererklärung. Es ist aber nicht gesagt, nach welcher Vorschrift die Drittschuldnererklärung abzugeben ist. Es ist ein Vordruck für die Abgabe der Drittschuldnererklärung beigefügt, die mit "Drittschuldnererklärung (§ 316 AO) überschrieben ist. Dass eine GKV nach der AO pfändet ist mir neu.
Außerdem ist die Pfändung nicht unterschrieben, sonden nur mit einem Stempel "gez. Vor- und Nachname" und dem Dienstsiegel versehen. Ist die Pfändung ohne Unterschrift überhaupt gültig, reicht tatsächlich das Dienstsiegel?