Man müsste als RPfl hergehen, Vordruck Vordruck sein lassen und die Beschlüsse nach eigenem Gusto freihändig fertigen. Wenn das alle machen würden, würde man die Sinnlosigkeit des Vordrucks vielleicht einsehen (und wahrscheinlich dann einen Vordruckzwang für Beschlüsse einführen, um alles zu retten)
Wenn bei Änderung der VordruckVO wenigstens die Seiten so gestaltet worden wären, dass sie ohne Probleme herausnehmbar sind! Ich wette, über die Frage, wer die fehlenden Seiten ersetzen soll, hat sich der Gesetzgeber auch nicht wirklich einen Kopf gemacht...
Der Vordruckzwang ist ja in Ordnung, wenn man nicht versucht hätte, eine Komplettlösung zu konzipieren.
Wenn es heißt, dass dafür eine Komplettlösung geschaffen werden muss, heißt das in der Regel, dass diese (meist) so lange gedreht und gewendet wird, bis nichts bis Mist bei raus kommt (wie man hier sieht). Und der BGH muss es mal wieder richten.
Man hätte einen allgemeinen Teil machen können und für die unterschiedlichen Forderungen, die gepfändet werden sollen, Anlagen beifügen.