A veräußert ein Grundstück an die B-GmbH. Nach Grundbucheintragung verstirbt A und wird von E1 und E2 lt. Erbschein beerbt.
B-GmbH sowie E1 und E2 heben den Vertrag auf (wg. fehlender Kaufpreiszahlung) und erklären die Auflassung, dass das Eigentum am Grundstück wieder auf E1 und E2 in Erbengemeinschaft übergeht.
Erbschein wird in begl. Abschrift mit vorgelegt, UB wird nicht vorgelegt.
Schöner/Stöber schreibt in RNr. 3137, dass man letztendlich nur die Auflassung prüfen müsse und das Erbrecht nachgewiesen werden müsse?
Ist das hier der Fall? Braucht man da wirklich eine Erscheinsausfertigung?
Eine UB hätt ich schon verlangt.