Hoffe hier kann mir jemand helfen, bin noch nicht lange in der Familienabteilung und hatte bisher noch gar nichts mit ausländischen Minderjährigen zu tun...
Folgender Fall:
In unserem Gerichtsbezirk befindet sich ein Grundstück, welches einer Erbengemeinschaft gehört.
Diese setzt sich sowohl aus volljährigen Deutschen als auch aus drei minderjährige Amerikanern zusammen.
Das Grundstück soll nun an einen Dritten weiterveräußert werden, wofür ja grundsätzlich eine famileingerichtliche Genehmigung für die Minderjährigen notwendig wäre.
Nun meine Frage: Wer ist örtlich zuständig? Könnte §152 III FamFG zutreffend sein? Oder hat die Genehmigung ein amerikanisches Gericht auf deren Art und Weise zu erteilen? Spielt die Staatsangehörigkeit eine Rolle? Bin etwas ratlos...
Vielen Dank für eure Hilfe