Es wurde ein Ergänzungspfleger mit dem Aufgabenkreis
"Vertretung des Kindes in den Bereichen Ladung und Durchfürhung der Zeugenvernehmung bei der Polizei und beim Gericht, der Stellung von Strafanträgen, Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechs, der Stellungnahme von Anträgen auf Zulassung der Nebenklage und Beiordnung eines Opferanwalts im staatsanwaltlichen Verfahren"
bestellt
Der Ergänzungspfleger hat nun bereits mehrfach versucht über den Kindesvater mit dem Kind Kontakt aufzunehmen (Das Kind wohnt bei dem Kindesvater). Von dem Kindesvater erfolgte jedoch bislang keine Reaktion.
Nun schreibt mich die Staatsanwaltschaft an und möchte, dass ich gegen den Kindesvater Zwangsmaßnahmen anordne, für den Fall, dass er eine Kontaktaufnahme nochmals verhindert.
Wisst ihr was zu tun ist?