Hallo werte Kollegen,
bisher habe ich nur gelesen (tolles Forum) - jetzt brauche ich selbst einen Rat:
Zu Beginn des Verfahrens teilt die Bausparkasse zu ihrem Briefrecht mit, dass sie Löschungsbewilligung erteilt hat und vorsorglich und jedwege Zuteilung verzichtet.
Das Recht ist und wird bis zum Zuschlag nicht gelöscht.
Das Recht erlischt sodann durch Zuschlag.
Zum Verteilungstermin legt der Schuldner (welcher Miteigentümer zu 1/2 MEA ist) den Brief und die Löschungsbewilligung durch Einsendung vor. Angemeldet wird nichts.
Das Recht würde voll mit Kapital bedient werden.
Wie ist das nun zu sehen?
Der Schuldner hat ja (wenngleich wohl beide Schuldner zu je 1/2 MEA) hier keine Rückabretung oder dergleichen erreicht, sondern hat nur eine Löschungsbewilligung und den Brief in der Hand.
Ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll??!???
Was ist zu tun?