• Hallo zusammen,

    ich habe den Fall, dass am 06.08.2013 mein Beschluss im Scheidungsverfahren ergangen ist. Nun rechnet meine Anwältin die VKH-Gebühren nach der alten Tabelle ab, die Wahlanwaltskosten jedoch nach der neuen Tabelle nach dem 2. Kostenrechts...gesetz.
    Die Gebühren sind ja erst fällig, wenn die Angelegenheit beendet ist, also mit dem Beschluss. Demnach müssten auch alle Gebühren nach der neue Tabelle entstanden sein. Übergangsvorschriften finde ich nicht für das RVG.
    Ist es richtig, dass jetzt alle Verfahren, in denen nach dem 01.08.2013 der Beschluss ergeht, mit dem das Verfahren beendet wird, nach der neuen Tabelle abzurechnen sind?

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