Zustellung eines KfB in die USA

  • Ich habe ganz viele Fragen zu den Verfahrensweise bei einer Zustellung in die USA über die Zustellfirma PFI :confused:.
    Ich muss einen KfB dort zustellen und bisher hat die Zustellung mit dem internationalen Rückschein noch nicht funktioniert. Das Schriftstück ist zwar zur Abholung bereitsgestellt, aber der Rückschein kommt schon ewig nicht zurück.

    Es ist ein KFB nach 11 RVG, sodass ich vom RA verlange, dass er den Vorschuss von 95 $ an diese Firma überweist. (Richtig, oder?) Mehr als den Namen der Parteien kann der RA bei der Überweisung als Verwendungszweck nicht angeben oder ?
    Schickt er mir dann einen Kontoauszug als Nachweis, den ich mit dem Zustellauftrag an die PFI weiterleite?
    Muss ich den KFB übersetzen lassen? In Internet steht nur dass die Schriftstücke ggf. übersetzt sein müssen. Wann ist denn ggf.?

    Hat jemand eventuell so etwas schon erfolgreich durchgeführt und kann mir sagen, wie ich das machen muss???


  • Es ist ein KFB nach 11 RVG, sodass ich vom RA verlange, dass er den Vorschuss von 95 $ an diese Firma überweist. (Richtig, oder?)

    Falsch. Die Auslagen werden von der ersuchenden Behörde - also vom Gericht - an PFI überwiesen (und vom RA ans Gericht).

    Zitat

    Muss ich den KFB übersetzen lassen? In Internet steht nur dass die Schriftstücke ggf. übersetzt sein müssen. Wann ist denn ggf.?

    Bei einem förmlichen Zustellersuchen in die USA sind m.E. die zuzustellenden Schriftstücke immer zu übersetzen. Etwas Anderes konnte ich aus dem Länderteil der ZRHO nicht rauslesen.

    Zitat

    Hat jemand eventuell so etwas schon erfolgreich durchgeführt und kann mir sagen, wie ich das machen muss???



    Leider hab ich noch keine Zustellbestätigung, so dass ich dir nicht sagen kann, ob meine Durchführung "erfolgreich" war. Das LG hat es jedenfalls schon weitergeleitet...

    Such mal nach "USA", da gibt es einige Threads mit Musterverfügungen...


    EDIT: Okay, das war ein Schnellschuss... ich kann aber mal schauen, ob ich Musterverfügungen für die ZU in die USA habe...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

    Einmal editiert, zuletzt von Patweazle (23. August 2013 um 12:23) aus folgendem Grund: Doch nix mit Musterverfügungen...

  • Danke für die Antwort.:)
    Ich hatte eigentlich schon gaanz viel im Forum gesucht, aber das eben noch nicht gefunden.

    Also danke auch für die "Suchaktion"...

    Wenn ich meiner Justizkasse sage, dass Sie 95 $ an die PFI überweisen soll, was kann ich denn als Nachweis der Vorschusszahlung an den Zustellauftrag dranhängen?

    Wünsche erst mal ein schönes WE.:)

  • Soweit ich das durch habe, erfolgt die Zahlung aus dem Haushalt (also Verwaltung;)). Als Zahlungsnachweis wird mir die Auszahlungsanordnung angeboten. Mehr bekomme ich nicht, muß es also damit versuchen. Mal sehen, wie die Amis reagieren.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kopie der Auszahlungsanordnung und des SAPAusdruckes, worauf unser Aktz. Und der ZUEmpfänger Vermerkt ist, wird an das ZUErsuchen gehängt. außerdem wird auf dem Ersuchen deutlich vermerkt, dass Überweisung erfolgt ist. Die Übersetzung erfolgt zuvor, da zwischen Überweisung der ZUKosten und dem Eingang des Ersuchens bei der PFI nur deine sehr kurze Zeit liegen sollte, da ansonsten das Geld zurückübersetzen wird. Die voraussichtlichen ZUAuslagen und die Übersetzungskosten werden gleich zu Anfang als Vorschuss beim Gl angefordert.

  • Sorry für vorausgehende Rechtschreib und Satzfehler. Habe mit einem mobilen Gerät in der SBahn geschrieben. Ist schwierig.

  • Hey FED,

    was hat denn die Verwaltung auf der Auszahlungsanordnung als Verwendungszweck hingeschrieben?
    Die PFI muss die Zahlung ja dann irgendwie auch dem dann folgenden Zustellauftrag zuordnen können. :)

    Danke für die Hilfe.

    Unser Az. und die Parteibezeichnungen. Ob es reicht?:gruebel:

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Viiiielen Dank für die hilfreichen Antworten.:)

    Jetzt weiß ich, wie ich anfangen muss... also erst mal Vorschuss anfordern und den Kfb übersetzten lassen...

    Ich bin gespannt, wann ich dann die Mitteilung zur erfolgreichen Zustellung zurückkriege.

    Danke an alle :)

  • Hallo,

    ich muss mich hier an den älteren Thread ran hängen. Ich habe hier einen Antrag nach § 11 RVG. Antragsgegner wohnt in der USA.

    Wie stelle ich jetzt zu?

    1. Zustellungsantrag mit Formblatt ZRH 1 mit Eintragungen in Englisch (2fach)?

    2. KFA und KFB übersetzen lassen (2fach)?

    3. Alles über die Prüfungsstelle an die Empfangsstelle ABC Legal Services (Fn2), 633 Yesler Way, Seeatlle, WA 98104 USA

    4. Kostenvorschuss von 95 USD von Rechtsanwalt anfordern und vor Zustellungsersuchen auf folgendes Konto Wells Fargo Bank Kontonummer: 2007107119 Swift Code (Bankleitzahl): WFBIUS6S überweisen (Verwendungszweck Name Antragsgegner und Aktenzeichen?)

    Vorschuss für Übersetzungskosten einfordern? Hat da jemand Erfahrung wieviel das kostet?

    Ist das der richtige Verfahrensablauf oder fehlt noch etwas?

    Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

  • Die Empfangsstelle in den USA hat ihre Adresse und die Bankverbindung geändert, das ist ein bisschen versteckt in der Anlage 2: https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_…sa_anlage_2.pdf. Ansonsten ist das meines Erachtens alles richtig so. In einer Versteigerungssache habe ich mehrere Beschlüsse/Grundbuchauszüge auf Englisch übersetzen lassen, da lagen die Kosten insgesamt bei ca. 400,00 €. Das ist schwer einzuschätzen...

  • 400€ sind schon realistisch. Beachte: Wenn die Zustellung funktioniert hat, muss der KFB ja auch zugestellt (und übersetzt werden). Hier reiche ich dem Übersetzungsbüro nur einen Entwurf des KFBs ein und fordere einen Kostenvorschlag an. Die Kosten nehme ich dann auch in den KFB.

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