Hallo Vollstrecker im Versteigerungsuniversum!
Habe hier ein Antrag auf Anordnung der ZVersteigerung seitens des Finanzamts. Normalerweise Rangklasse 5. Hier jedoch möchte das FA (ohne Duldungstitel) dinglich vollstrecken.
Grund:
Der Eigentümer hat seine Eigentümerbriefgrundschuld (welche gegen den jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar ist)abgetreten. Die Abtretung ist im GB eingetragen. Der Zessionar ist Schuldner beim Finanzamt. Das FA hat nun gegen den Zessionar eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen und die Ansprüche aus der Grundschuld gepfändet. Zudem legt das FA den Grundschuldbrief vor.
Nunmehr möchte das FA dinglich und somit aus erste Rangstelle heraus vollstrecken, also ohne Duldungstitel.
Geht das?
Stöber schreibt in § 15 Rn. 38.2: Wenn die VollstrBehörde ein Eigentümerrecht pfändet und daraus vorgehen will, nimmt sie nach der Pfändung am normalen Rechtsverkehr teil und benötigt dann, wie jeder andere Gläubiger einen dingl. Titel.