Also da hab ich wieder eine Akte auf den Tisch bekommen, die ganz frisch den Antrag des Schuldners auf sofortige Erteilung der RSB enthält.
Begründung, der Antrag auf RSB ist genau 6 Jahre und 6 Monate als und das IN Verfahren läuft auch bereits seit über 6 Jahren, noch kein Schlußtermin festgesetzt.
Lt. InsO gilt die Abtretungserklärung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung 6 Jahre.
Jetzt hab ich zwei Fragen:
1. Gilt die Frist 6 Jahre ab Antragstellung oder ab IN-Verfahrenseröffnung?
2. Müssen trotz Ablauf der Frist noch die Gläubiger gehört werden?
Jetzt dachte ich schon fast, mein Praktikum geht ruhig zu Ende ....