Genehmigung für Kündigung Obdachlosenunterkunft?

  • Ein Berufsbetreuer stellt einen Antrag auf Genehmigung zur Kündigung der Obdachlosenunterkunft gegenüber der Stadt. Ich bin der Meinung, daß 1907 BGB nicht greift, weil es sich nicht um Wohnraum handelt, den der Betreute gemietet hat. Die Unterkunft wurde ihm zugewiesen. Der Bescheid der Stadt liegt mir vor. Würdet ihr das auch so sehen?

  • Ich hab nun auch so einen Fall.

    Wenn ich mir nun von der Stadt oder dem Betreuer den Vertrag (falls es so einen gibt) vorlegen lassen und anhand dieses Vertrages lässt sich feststellen, dass kein konkreter Wohnraum gewährt wurde, dann muss ich nicht genehmigen,
    aber wenn es sich dabei um einen konkreten Wohnraum handelt, dann ist das normale Genehmigungsverfahren wie bei jedem "normalen" Mietverhältnis durchführen?

  • Ich habe vom Betreuer den "Mietvertrag" angefordert.
    Heute kam nun ein Schreiben, dass ein solcher Mietvertrag nicht existiert, sondern nur ein "Einweisungsschreiben" der Stadt.
    Darin steht, dass der Betroffenen das Appartment Nr. 1 des Gebäudes ... zur Verfügung gestellt wird. Diese Verfügung ist befristet und die Benutzungsgebühr beträgt monatlich ca. 200€.
    Weiter Bestimmungen: Die Küche wird von der Wohngemeinschaft gemeinschaftlich genutzt und das WC/ die Dusche stehen der Hausgemeinschaft gemeinsam zur Verfügung.
    Die Einweisung wird mit dem Polizeigesetz begründet.

    Ich bin dazu geneigt zu sagen, dass man hier keiner betreuungerichtliche Genehmigung bedarf.
    Oder liege ich da komplett falsch?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!