Och nööö, und das nach Urlaubsrückkehr
Habe einen PfüB beantragt der auch Erlassen und der Drittschuldnerin zwischenzeitlich zugestellt worden ist. Nun muss ich feststellen, dass die Forderung zu hoch "angesetzt" wurde; war ein Zinsberechnungsfehler der hier und dem Gericht nicht auffiel.
Möchte den PfüB jetzt entsprechned berichtigen lassen (wollen ja nichtmehr als uns zusteht!!!). Geht das "so einfach"? Müsste ein Berichtigungsbeschluss der DS zugestellt werden?
Vielen Dank für eure Mithilfe