Hallo,
ein Gläubiger beantragt Pfüb aus einem KFB, der erst nach der Insolvenzeröffnung ergangen ist.
Die Hauptforderung des Rechtsstreits ist vor Insolvenzeröffnung entstanden. Das Urteil, aufgrund dessen der KFB ergangen ist, ist auch erst nach Insolvenzeröffnung entschieden worden.
Ist die Forderung aus dem KFB nun eine Neuforderung, dann kann ich ja den Pfüb erlassen?