Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Das ist ja offenbar auch so beabsichtigt (GBA Mannheim + Ravensburg). Es fehlt allerdings noch der Kabinettsbeschluss.

    Das wäre ein ziemlich schwaches Ergebnis :mad: Ich bin eigentlich schon davon ausgegegangen, dass man jetzt die 17er Lösung, ein GBA am Sitz der Landgerichte durchzieht. Dann hätte die Kurpfalz ja sogar zwei, Mannheim und Heidelberg. Das wäre auch für den Bürger viel leichter durchschaubar, da jeder wüsste jeder für spezielle Rechtssachen GB, HR, Insolvenz etc. muss man in die LG-Städte gehen. Außerdem finden es die Karlsruher auch nicht so prickelnd nach Maulbronn zu fahren.

    Um mal in Freiburg zu bleiben, die haben ja mit über 100.000 GB auch ein ziemlich großes Archiv, da lassen sich problemlos dann ein paar Büros machen, die ganze Etage der Notare wird ebenfalls frei. Bei der im Org.-Handbuch ausgewiesenen Beschäftigtenzahl, wäre in den bestehenden Räumen + Notariat + bisherige Archivräume locker Platz. Der Architekt für das GBA in Emmendingen wäre sicher nicht traurig, würde man ihm anbieten würde, das bisherige Vermessungsamt in Eigentumswohnungen statt als GBA umzubauen, das Land könnte das Grundstück für gutes Geld verkaufen, liegt mitten in Wohnbebauung und ist ruhig und trotzdem zentrumsnah. Außerdem sehr großes Grundstück, da würde das Land sogar noch mit Gewinn rausgehen. Und angefangen hat man in Emmendingen noch nichts, das ehemal. Vermessungsamt liegt nach wie vor im Dornröschenschlaf wie zuvor. Also komme mir zumindest hier niemand mit Kostengründen. Außerdem widerspricht man sich ständig, erst soll die Ansiedlung der GBÄ die Zentrumsfunktion im ländlichen Bereich stärken, dann sagt man wieder, das Amt habe zukünftig keinen Publikumsverkehr und es sei damit eigentlich gleichgültig, wo ein GBA seinen Sitz habe. Ein Amt, bei dem es egal ist, wo es seinen Sitz hat, kann auch keine Stärkung des ländlichen Raumes bewirken. Die Beschäftigten fahren nur zum Arbeiten hin und fahren nach der Arbeit wieder nach Hause und kein sonstiger Mensch betritt das Amt, wie soll da irgendwas gestärkt werden :gruebel:

    Zum Vorschlag Prinz: Das GBA Emmendingen sollte ja zum 1.7.2011 ein halbes Jahr als Pilot laufen, 1-9 mittlere, voll erfasste kommunale GBÄ sollten eingegliedert werden. Und wenn man 2012 mit einem Pilot anfängt wird die Zeit bis 2018 noch knapper, was sie sowieso wird.

    Apropos, wie kommt man jetzt plötzlich auf Ravensburg????


  • Außerdem widerspricht man sich ständig, erst soll die Ansiedlung der GBÄ die Zentrumsfunktion im ländlichen Bereich stärken, dann sagt man wieder, das Amt habe zukünftig keinen Publikumsverkehr und es sei damit eigentlich gleichgültig, wo ein GBA seinen Sitz habe. Ein Amt, bei dem es egal ist, wo es seinen Sitz hat, kann auch keine Stärkung des ländlichen Raumes bewirken. Die Beschäftigten fahren nur zum Arbeiten hin und fahren nach der Arbeit wieder nach Hause und kein sonstiger Mensch betritt das Amt, wie soll da irgendwas gestärkt werden :gruebel:


    :daumenrau Das mit der Stärkung des ländlichen Raumes war doch reine Augenwischerei.
    Das neue GBA wird absolut "Rechtspflegerlastig" werden.
    Und die wohnen nicht alle in diesem Raum.
    Also müssen sie fahren und wegen der teils nicht vorhandenen Anbindung an den ÖPNV eben mit dem Auto.
    Und so wird es kommen, dass eine Regierung, die "weg vom Auto" propagiert, hunderte von Rechtspflegern in eben dieses Gefährt zwingt und das 2 X werktäglich.

  • Und nicht zu vergessen: Der LKW-Verkehr von den einzelnen GB-standorten aus vom und zum Zentralarchiv nach Kornwestheim soll ja auch täglich stattfinden. Elektro-LKW´s gibt´s ja wohl noch nicht. Angesichts der zu überwindenden Höhenmeter vom Badischen dorthin würde ihnen wohl auch die Luft ausgehen....:unschuldi

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (22. Juni 2011 um 10:35) aus folgendem Grund: Schreibfehler korrigiert

  • bü40 nötigt mich zu der Aussage, dass der "Bereisungsrechtspfleger" mit der Reform nicht abgeschafft wird.



    **Ironie on**
    Ja eben, man "reist" morgens zur weit vom Wohnort gelegenen Dienststelle und abends wieder zurück.
    Dazwischen hält man an einer am Weg liegenden Tankstelle und "stärkt" sich und den ländlichen Raum ...
    **Ironie off**

  • Bukowski:
    Ich kenne die Verhältnisse in BW nicht, aber hier kommen tagtäglich durchschnittlich um die zehn bis fünfzehn Leute persönlich vorbei. Es sind dies überwiegend Privtapersonen, Makler, WE-Verwalter und Anwälte. Mit Ausnahme der meisten (auch nicht aller) Makler geht es in ungefähr 20-30% der Besuche um Bewilligungseinsichten und dabei in 1/2 bis 3/4 der Fälle auch um Erläuterungen hierzu - inklusive Anwälte und WE-Verwalter sowie ratlose WE-Eigentümer, wenn es um die Fragen geht, was denn eigentlich der Grundbbuchstand sei oder wo die Dienstbarkeit xy denn nun entlanglaufe.
    Dieses Publikum wird - so vorhanden - von der Reform nicht begeistert sein.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • bü40 nötigt mich zu der Aussage, dass der "Bereisungsrechtspfleger" mit der Reform nicht abgeschafft wird.



    **Ironie on**
    Ja eben, man "reist" morgens zur weit vom Wohnort gelegenen Dienststelle und abends wieder zurück.
    Dazwischen hält man an einer am Weg liegenden Tankstelle und "stärkt" sich und den ländlichen Raum ...
    **Ironie off**



    Und weil Du dazu Deinen Privatwagen benutzt, heißt Du dann bald auch Bereifungsrechtspfleger:wechlach:

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nur müssten sich dazu bei Euch die einzelnen, bislang scheinbar einfach gegeneinander ausgespielten Berufsgruppen mal zu so etwas wie etwas Koordiniertem zusammenfinden und aufraffen. Die bisherigen Äußerungen zu diesem Thema lassen nicht hoffen, dass wir das erleben werden (außer vielleicht, die Basis dieser Berufsgruppen wird laut).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mir ist nicht verständlich, daß die politisch Verantwortlichen und die Entscheidungsträger beim Justizministerium sich zu so einem Schwachsinn hinreißen lassen (Grundbuchämter ohne Akten). Die müßten eigentlich nur einmal unser Forum durchlesen um zur gleichen Erkenntnis zu kommen wie wir "Arbeiter" vor Ort: "Es geht nicht ohne" !!!

  • Das ist ja offenbar auch so beabsichtigt (GBA Mannheim + Ravensburg). Es fehlt allerdings noch der Kabinettsbeschluss.

    .....

    Um mal in Freiburg zu bleiben, die haben ja mit über 100.000 GB auch ein ziemlich großes Archiv, da lassen sich problemlos dann ein paar Büros machen, die ganze Etage der Notare wird ebenfalls frei. Bei der im Org.-Handbuch ausgewiesenen Beschäftigtenzahl, wäre in den bestehenden Räumen + Notariat + bisherige Archivräume locker Platz.....

    Zum Vorschlag Prinz: Das GBA Emmendingen sollte ja zum 1.7.2011 ein halbes Jahr als Pilot laufen, 1-9 mittlere, voll erfasste kommunale GBÄ sollten eingegliedert werden. Und wenn man 2012 mit einem Pilot anfängt wird die Zeit bis 2018 noch knapper, was sie sowieso wird.

    ...

    § 27 LFGG, der die Unterbringungspflicht der Gemeinden für die Grundbuchämter normiert, wurde durch das Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vom 29. Juli 2010 (GBl. Bad.- Württ. S. 555) mit Wirkung zum 1.1.2018 aufgehoben. Die Kommunen können daher ab 1.1.2018 über die betreffenden Räumlichkeiten, die sie z. T. selbst angemietet haben, uneingeschränkt verfügen. Zum gleichen Zeitpunkt gibt es keine staatlichen Notariate mehr. In den vom Land bewirtschafteten Räumlichkeiten des jeweiligen Notariats könnten dann zwar die Grundbuchämter untergebracht werden. Die Unterbringung der Grundbuchämter unter Beibehaltung der bisherigen Räumlichkeiten wird jedoch mangels Unterbringungspflicht der Kommunen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich sein. Daher dürften auch dann, wenn Emmendingen vorerst nicht als Grundbuchstandort in Frage käme, für den Grundbuchbetrieb in Freiburg ab 2018 nur noch die Räumlichkeiten des Notariats zur Verfügung stehen. Müsste nun das GBA Freiburg oder ein anderes, bislang von der Kommune untergebrachtes GBA zwecks Aufnahme des Pilotbetriebs sogleich (bzw. z. B. ab 2012) an einen der neuen Standorte wechseln, würde die Kommune die frei werdenden Räumlichkeiten entweder für eigene Zwecke nutzen oder aber die abgeschlossenen Mietverträge kündigen. Stellt sich dann heraus, dass der Pilotbetrieb, der ja ohne Grundakten und damit auch ohne Archiv erfolgen soll, nicht so funktioniert, wie man das erwartet, bliebe dem Grundbuchamt die Rückkehr an den bisherigen Standort selbst dann verwehrt, wenn es ab 2018 in die Räumlichkeiten des Notariats einziehen könnte. Denn diese Räumlichkeiten reichen für Grundbuchämter in der vorgesehenen Größenordnung nicht aus, zumal die Notariate derzeit auch nur begrenzt über Archivräume verfügen. Nach meiner Kenntnis sind aber auch einige GBÄ derzeit schon in landeseigenen Räumlichkeiten untergebracht. Wenn ich mich recht an ein Interview im SWR-Fernsehen mit dem Notariatsdirektor in Mannheim erinnere, ging es dort auch darum, dass das GBA bereits in landeseigenen Räumen untergebracht ist. Da Mannheim auch einen EGB-Erfassungsgrad von 99,99 % aufweist s.: http://www.grundbuch-bw.de/servlet/PB/sho…Baden201169.pdf und nun als weiterer GBA-Standort in Erwägung gezogen wird, wäre es meiner Ansicht nach eigentlich für den Pilotbetrieb prädestiniert. Werden keine weiteren GBÄ eingegliedert, handelt es sich vermutlich auch um die Kleinste der künftig wohl 13 Einheiten. Funktioniert der Pilotbetrieb dort nicht, könnten die bisherigen Standorte vorerst beibehalten werden. Dabei müsste das Land dann entweder in die von den Kommunen abgeschlossenen Mietverträge eintreten oder aber, es müsste die Fortgeltung der Unterbringungspflicht der Kommunen beschlossen werden.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Die Gerüchte nehmen zu , dass es in Mannheim ein "extra" GBA geben soll.
    Ist allerdings mehr oder weniger "Flurfunk",der aber auch von der obersten Verwaltungsspitze hier verbreitet wird.

    Wenn man davon ausgeht , dass Mannheim den LG-Bezirk Heidelberg mit "ins Boot nimmt" , bleibt aber für TBB nicht mehr viel übrig.:(

  • s. Mannheimer Morgen vom 17.06.2011:
    Grundbuchämter: Baden-Württembergs Justizminister will mehr Standorte erhalten / Region Rhein-Neckar als Nutznießer
    Grün-Rot vor Kehrtwende
    Von unserem Korrespondenten Peter Reinhardt
    Stuttgart. Der neue baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) will mehr Grundbuchämter erhalten als von der Vorgängerregierung beschlossen. Das Ministerium erarbeite eine "maßvolle Korrektur des bisherigen Standortkonzepts", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Es gehe um die "Einrichtung weniger zusätzlicher Standorte". Konkreter wird der Weinheimer Grünen-Abgeordnete Ulrich Sckerl: "Nach der Lebenswirklichkeit muss es in der Region Rhein-Neckar auch in Zukunft ein Grundbuchamt geben." Seine Mannheimer SPD-Kollegin Helen Heberer geht "mit allergrößter Sicherheit" davon aus, dass der Standort Mannheim bleibt.

    http://www.morgenweb.de/service/archiv…/724752062.html

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  • Jetzt ist es amtlich Mannheim bleibt und die guten bekommen sogar noch Heidelberg dazu und müssen nicht mal umziehen. Da wird Karlsruhe vor Neid erblassen.

    http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Landesregie…ter/255143.html

    Besonders die Passage für "die Redaktionen" ist interessant:

    "... Einsicht in die Papierakten bekommt man entweder bei den Grundbuchämtern an den Amtsgerichten oder beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim, wo ...".
    :gruebel:

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