Wenn die Registratur gut und das Personal nicht zu knapp bemessen ist, dürfte sich das auch in herkömmlicher Weise (schriftlicher Antrag, schriftliche Antwort, ggf. mit Kopien) bewerkstelligen lassen, so dass da nicht unbedingt etwas zum Hineininterpretieren bleibt.
... dass die Grundakten und die Vorbände usw. quasi von Amts wegen eingescannt werden, kann ich mir beim besten Willen aus verschiedenen Gründen nicht vorstellen.
Ich gehe auch davon aus, dass das nur in beantragten (und extra bezahlten (siehe Register)) Fällen stattfinden wird.