Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Wenn die Registratur gut und das Personal nicht zu knapp bemessen ist, dürfte sich das auch in herkömmlicher Weise (schriftlicher Antrag, schriftliche Antwort, ggf. mit Kopien) bewerkstelligen lassen, so dass da nicht unbedingt etwas zum Hineininterpretieren bleibt.



    :zustimm:

    ... dass die Grundakten und die Vorbände usw. quasi von Amts wegen eingescannt werden, kann ich mir beim besten Willen aus verschiedenen Gründen nicht vorstellen.
    Ich gehe auch davon aus, dass das nur in beantragten (und extra bezahlten (siehe Register)) Fällen stattfinden wird.

  • Der Bundestag hat am 7. Mai 2009 in 2. und 3. Lesung die Notariatsreform in Ba.-Wü. beschlossen. Sollte der Bundesrat nun auch noch zustimmen, kann der Landesgesetzgeber die Reform durch Änderung der landesrechtlichen Bestimmungen angehen.

  • Das mein Berufsstand von dieser Ansicht wahrscheinlich nicht erfreut sein wird, kann man sich ja vorstellen.



    Mich würde mal interessieren: Haben viele Bezirksnotare vor, als Rechtspfleger zu arbeiten? Nach § 114 Abs. 2 BNotO in der Fassung des Rechtsausschusses des Bundestages (so vom Bundestag am 7.5.09 beschlossen), sind alle Notare im Landesdienst, die sich am 31.12.2017 bei der Abteilung "Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege" befinden , automatisch zum Notar gemäß § 3 Abs. 1 BNotO bestellt. Gut, ich verstehe schon, dass der Aufbau einer eigenen Kanzlei ziemlich kostspielig ist. Übrigens die Richtervorbehalte gelten für Bezirksnotare künftig tatsächlich nicht.

    Der Bundesrat muss übrigens nicht zustimmen, das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, da der Rechtsausschuss/Bundestag, diejenigen Artikel, die zustimmungspflichtig gewesen wären, aus dem Gesetz gestrichen haben. Der Bundesrat muss nur innerhalb der Frist des Art. 77 II GG den Vermittlungsausschuss nicht anrufen und keinen Einspruch erheben. Dann ist das Gesetz nach Art. 78 GG beschlossen. Allerdings muss wegen Art. 138 GG die bad.-württ. Landesregierung zustimmen.

    Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden kommen jetzt doch, schon zynisch jetzt, wo die kommunalen Ratschreiber de facto abgeschafft sind, werden sie künftig im § 143 GBO NF erstmals in der GBO erwähnt.

  • Ohne jetzt Notar zu sein;), gehe ich davon aus, dass dies ein "Generationenproblem" unter den Bezirksnotaren sein wird.

    Wer über 50 ist , wird wohl kaum mehr "Freiberufler" werden.
    Wobei Ausnahmen natürlich die Regel bestätigen können.

    Für einen "jungen" Notar(-vertreter) kann sich der Einstieg als freier Notar sicher ( vorwiegend finanziell :teufel:) lohnen.

  • Ohne jetzt Notar zu sein;), gehe ich davon aus, dass dies ein "Generationenproblem" unter den Bezirksnotaren sein wird.

    Wer über 50 ist , wird wohl kaum mehr "Freiberufler" werden.
    Wobei Ausnahmen natürlich die Regel bestätigen können.

    Für einen "jungen" Notar(-vertreter) kann sich der Einstieg als freier Notar sicher ( vorwiegend finanziell :teufel:) lohnen.



    Bei den Nur-Notaren die ich kenne, scheint es eine Lizenz zum Gelddrucken zu sein.:D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Mich würde mal interessieren: Haben viele Bezirksnotare vor, als Rechtspfleger zu arbeiten?



    Da es derzeit (wohl) noch kein Landeskonzept gibt, das klärt welche Aufgaben/Zuständigkeiten/Vergütungsgruppe etc. ein Bezirksnotar hat, der ab 1.1.2018 noch als Landesbeamter tätig sein soll/muss/will, gibt es hierzu noch keine fundierten Angaben. In der Tat wird es (überwiegend) eine Generationenfrage sein. Aus meiner persönlichen Erfahrung würde ich meinen, dass unser Berufsstand eher veraltet ist. Es werden wahrscheinlich lediglich die heute 25 bis 40/45-Jährigen den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen, soviele gibt es aber nicht. Mit der Lizenz zum Gelddrucken hat dieser Schritt allerdings nicht zu tun. Die heutigen Nur-Notare "steigen" in eine bereits bestehende Kanzlei ein und können daher auf einen großen Erfahrungsschatz, einen gewachsenen Kundenstamm und auf ein bestehendes und funktionierendes Büro zurückgreifen. Dies ist bei den künftigen Freiberuflern ab 1.1.2018 jedoch nicht der Fall, sie fangen komplett bei Null an (haben daher keinen Zugriff auf eine bestehende Urkundensammlung des "alten" Kollegen, etc.). Das wirtschaftliche Risiko ist nicht zu unterschätzen, v.a. weil es auf einen Schlag jede Menge neue Freiberufler geben wird, die natürlich in Konkurrenz stehen werden.

  • Es ist ja bereits jetzt möglich , für Beurkundungen den Bezirksnotar meines Vertrauens:) auszuwählen.
    Der erheblich künftig wachsende Konkurrenzdruck ist niocht von der Hand zu weisen.
    Meine Einschätzung , dass es sich um ein "Generationenproblem" handelt , wurde ja geteilt.;)
    Für diejenigen , die Landesbeamte bleiben werden , stellt sich m.E. nicht die Frage , welche Aufgaben diese künftig haben werden.
    Es werden doch vorwiegend Rechtspflegeraufgaben beim Nachlassgericht, Grundbuchamt und ( künftigen ) Betreuungsgericht sein; nur halt besser bezahlt.;)

  • Für diejenigen , die Landesbeamte bleiben werden , stellt sich m.E. nicht die Frage , welche Aufgaben diese künftig haben werden.



    Doch, genau diese Frage stellt sich bei uns im Stand. Die Entziehung der Beurkundungsbefugnis und die Aussicht auf eine u.U. reine FG-Tätigkeit (was bisher nur durchschnittlich 50% der Arbeit ausmacht), stimmt viele Kollegen ziemlich missmutig.

  • Am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag gem. Art. 77 Abs. 2 GG in bezug auf das Notariatsreformgesetz zu stellen. Am gleichen Tag stimmte die Regierung des Landes Baden-Württemberg dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gem. Art. 138 GG zu. Damit ist das Gesetz gemäß Art. 78 GG zustande gekommen. :toot:

  • ;) Bin ja mal gespannt wie das jetzt weitergeht.

    In meinem Bezirk hat noch nicht einmal jedes 2. GBA das elektronische Grundbuch. Darunter auch Gemeinden mit 15.000 Einwohnern und sogar eine Große Kreisstadt mit 30.000 Einwohnern. Ich habe mit Bürgermeistern u. Gemeinderäten gesprochen. Die werden das auch nicht mehr einführen. Die interessieren sich auch nicht für die 6 €/pro erfasstem GB, die es jetzt wohl geben soll. Es gab dazu im Mai eine Umfrage des JuM. Ich weiß definitiv, dass viele gar nicht geantwortet haben und wenn dann negativ. Ein BM sagte wörtlich, es interessiere ihn sowieso nicht mehr, was vom JuM käme.

    Selbst wenn täglich ein ganzes Grundbuchamt in die 11 AGs eingegliedert würden, was mir sehr ambitioniert erscheint, würde man allein dann schon drei Jahre benötigen (wenn man Sa, So und Feiertage abzieht). Hat schon jemand auf den Kalender für 2017 geguckt, ab 20.12.2017 nur Sa, So und Feiertage, also dürfte da dem letzten bisherigen GBA das Sterbeglöcklein läuten :eek::eek:.

    Bisher sehe ich auch keinerlei räumliche Kapazitäten an den 11 Standorten. Jedes kommunale GBA hat eine andere Art von Grundakten manche haben Mappen, manche Pappdeckel mit badischer Lochung und Schnur, mache Schnellhefter etc. Meiner Meinung läuft uns die Zeit davon und das Ganze wird noch das komplette Chaos werden. Alle denken naja 2018 das ist ja noch weit, weit weg, ich denke, das ist ein gewaltiger Irrtum.

    Weiß hier irgendjemad was Konkretes ?:gruebel:?:gruebel:

  • Das Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze wurde heute, 20.07.2009, im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 41 verkündet.

  • Wow! Ich habe diese ganze Diskussion und Entwicklung, die ja nun schon seit mehreren Jahren läuft, mit großem Interesse verfolgt. Bemerkenswert finde ich die Anzahl der Gerichte in Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein haben wir mittlerweile 24 (!) Gerichte von vormals 60 Gerichten im Jahre 1969. Zwei weitere Gerichte werden zum 30.09.09 geschlossen werden. Zum Vergleich: S-H hat 15.799,38 km² Fläche, ca. 2,83 Mio. Einwohner und 23,01 Mrd. € Schulden (Januar 2008), B-W hat 35.751,46 km² Fläche, ca. 10 Mio. Einwohner und Schulden in Höhe von 44,113 Mrd. €. Ich bin gespannt, was mit der Umsetzung der Elektronisierung des Grundbuchs auf B-W noch so zukommt.

  • Wow! Ich habe diese ganze Diskussion und Entwicklung, die ja nun schon seit mehreren Jahren läuft, mit großem Interesse verfolgt. Bemerkenswert finde ich die Anzahl der Gerichte in Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein haben wir mittlerweile 24 (!) Gerichte von vormals 60 Gerichten im Jahre 1969. Zwei weitere Gerichte werden zum 30.09.09 geschlossen werden. Zum Vergleich: S-H hat 15.799,38 km² Fläche, ca. 2,83 Mio. Einwohner und 23,01 Mrd. € Schulden (Januar 2008), B-W hat 35.751,46 km² Fläche, ca. 10 Mio. Einwohner und Schulden in Höhe von 44,113 Mrd. €. Ich bin gespannt, was mit der Umsetzung der Elektronisierung des Grundbuchs auf B-W noch so zukommt.



    Ja, ich auch. Bis zum Jahr 2000 gab es in Baden-Württemberg noch über 1.000 Grundbuchämter. Mittlerweile ist die Zahl auf 671 gesunken. Im badischen Landesteil gibt es 345 kommunale Grundbuchämter mit ausschließlich kommunalem Personal und 11 sog. staatliche Grundbuchämter mit staatlichem Justizpersonal, im württembergischen Rechtsgebiet werden die 315 Grundbuchämter von den Bezirksnotariaten geführt. Es gibt also 3 völlig verschiedene Grundbuch-Kulturen im Land die dann in die elf zukünftig grundbuchführenden Amtsgerichte integriert werden müssen. Bei den kommunalen Grundbuchämtern hat über die Hälfte der Grundbuchämter das elektronische GB nicht eingeführt und wird es auch wohl nicht mehr tun, da die Gemeinden nicht bereit sind zu investieren. Da das Land sich nicht mit Bürgermeistern und Gemeinderäten anlegen will und somit vor Zwangsmaßnahmen verständlicherweise zurückschreckt, ist dies auch noch ein großes Problem.

  • Da muss man sich aber echt Zeit zum Studieren nehmen.
    Schließlich sinds über 80 Seiten.

    Derzeit werden hierzu die Stellungnahmen der Verbände eingeholt .

    Natürlich ist hier zunächst und zu Recht der Verriss von lediglich elf zentralen Grundbuchämtern fürs ganze Land zu erwarten.
    Bin mal gespannt , was dem BDR-Landesverband dazu sonst noch einfällt.

    Sofern nicht vorher noch eine Privatisierung erfolgt , werden wir dann bei dem Amtsgerichten auch die Nachlasssachen zu bearbeiten haben.
    Zumindest im badischen Rechtsgebiet dann durch Rechtspfleger anstelle der Notare.

  • Zu #94: Baden-Württemberg hat schlicht versäumt in die Gerichtsstruktur einzugreifen und eine schlagkräftige Gerichtsstruktur aufzubauen. Diese Fehlentwicklung will man offensichtlich mit Pebb§y "ausputzen". Also weiter wie bisher: Jedem Städtle sei Gerichtle!

  • Anbei der Gesetzentwurf zur Änderung des bad.-württ. LFGG u.a.



    Wer sich die Begründung zur Abschaffung des § 30 AGBGB ansieht, nämlich:

    „Da durch eine unterschiedliche Belastung der Grundstücke in aller Regel Verwirrung zu besorgen sein wird (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. Rn. 635 m.w.N.), weicht die landesrechtliche Regelung faktisch von der bundesrechtlichen Regelung nicht signifikant ab. Aus Vereinfachungsgründen ist mithin eine Aufhebung des § 30 geboten“,

    kann feststellen, dass die Gegenansichten in Rechtsprechung und Literatur, auf die Schöner/Stöber in der aktuellen 14. Auflage 2008 in den Randnummern 636 (Fußnoten 30 und 31) und Randnummer 637 (Fußnoten 38 und 39) hinweisen, offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurden.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Wer sich die Begründung zur Abschaffung des § 30 AGBGB ansieht, nämlich:

    „Da durch eine unterschiedliche Belastung der Grundstücke in aller Regel Verwirrung zu besorgen sein wird (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. Rn. 635 m.w.N.), weicht die landesrechtliche Regelung faktisch von der bundesrechtlichen Regelung nicht signifikant ab. Aus Vereinfachungsgründen ist mithin eine Aufhebung des § 30 geboten“,


    :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:

    kann feststellen, dass die Gegenansichten in Rechtsprechung und Literatur, auf die Schöner/Stöber in der aktuellen 14. Auflage 2008 in den Randnummern 636 (Fußnoten 30 und 31) und Randnummer 637 (Fußnoten 38 und 39) hinweisen, offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurden.


    Das ist sehr höflich ausgedrückt. Die in der Gesetzesbegründung angesprochenen geringfügigen Unterschiede werden Euch in ein paar Jahrzehnten die Tränen in die Augen treiben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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