Stichtag Vermögensverzeichnis, wenn vorher bereits vorläufige Betreuung

  • Hallo,
    ich hab mal ne ganz doofe und wahrscheinlich echt simple Frage:

    Welchen Stichtag für das Vermögensverzeichnis muss ich eintragen, wenn der vorläufige Betreuer auch zum endgültigen Betreuer ernannt wird. Eher das Datum, an dem er endgültiger Betreuer wird oder schon das, an dem er zum vorläufigen ernannt wurde?

    Danke!

  • Ich habe mich dazu entschieden, in diesem Fall das Datum der vorläufigen Betreuerbestellung schon zu nehmen, da zu diesem Zeitpunkt der Betreuer, wenn auch vorläufig, bestellt wurde und zu diesem Zeitpunkt noch kein VV gab und so hab ich alles von Anfang an! :)

  • Wenn dem vorläufigen Betreuer bereits die Vermögenssorge übertragen wurde, ist das Wirksamkeitsdatum dieses Beschlusses maßgebend.

    Erhält der Betreuer erst mit der endgültigen Bestellung die Vermögenssorge als Aufgabenkreis, entscheidet das Wirksamwerden dieses Beschlusses für den Stichtag des Vermögensverzeichnisses.

  • für Kosten:

    GNotKG Nr. 11101 vs. Nr. 16110:

    Wenn der vorläufige i.R. des Hauptsacheverfahrens bestellt wurde dann Stichtag vorläufige Bestellung.

    Wenn die vorläufige i.R. einer eAO erfolgte dann Stichtag Hauptsachebetreuerbestellung.


    Für Betreuungsüberwachung:

    Erstmalige AO der Vermögenssorge.

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