Im Schuldnerverzeichnis existiert ein Eintrag des Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Jetzt teilt der GV mit, dass der Schuldner wg. eines anderen Gläubigers die Vermögensauskunft nach neuem Recht abgegeben hat und dies beim zentralen Vollstreckungsgericht eingetragen wurde.
Muss ich daraufhin eigentlich etwas veranlassen?
Viele Grüße