Hallo liebe Kollegen,
ich bin gerade echt verwirrt...
Ich habe folgenden Fall und eigentlich dachte ich, dass es recht eindeutig ist:
PfÜB Antrag mir Geltendmachung von RVG-Gebühren für die Anforderung eines VV beim Vollstreckungsgericht nebst 15 € Gerichtskosten.
Weiterhin werden für den PfÜB noch einmal RVG-Gebühren und 20,00 € Gerichtskosten beantragt.
Ich habe dann eine Zwischenverfügung gemacht, weil ich der Ansicht bin, dass die Anforderung eines VV's nur eine vorbereitende Handlung für die Pfändung ist und die RVG-Gebühren für das VV mit in der RVG-Gebühr des PfÜB aufgehen. (Bischof/Jungbauer/Bräuser, RVG-Kommentar, 5. Auflage, 3309 VVRVG, Rn. 33)
Jetzt allerdings kommt mein Kollege und meint, die Ansicht wäre total falsch und es handelt sich um eine Mindermeinung. Somit habe ich auch andere Kommentare und auch das Internet bemüht, konnte jedoch nichts passendes finden...Jetzt meine Frage: Was meint ihr???
Hab auch hier schon die Suchfunktion genutzt, aber nicht ganz was Passendes gefunden, sollte es dennoch bereits einen passenden Thread geben, so wäre ich für den passenden Link dankbar.
Danke im Voraus!