Halli Hallo,
ich habe da mal eine Frage, leider gibt der Kommentar dazu nichts her.
Ich habe hier einen KFA des Hauptbevollmächtigten, er sagt mir, sein unbedingter Klagauftrag lag vor dem 1.8.13,
sagt dann aber auch, der bestellte Unterbevollmächtigte solle seine Vergütung doch nach neuem Recht bekommen und beantragt diese auch nach neuem Recht, mit der Begründung, dass dieser erst im Sep. 13 von ihm beuaftragt wurde, den Termin wahrzunehmen.
ich würde sagen, dass das nicht ginge, da § 60 RVG auf den Zeitpunkt des unbedingten Klagauftrages abstellt, leider sind die Kommentare ja aber noch nciht soweit.
Was würdet ihr sagen?
Über eure Hilfe wäre ich dankbar!