Der Betreute besitzt 6 vermietete Eigentumswohnungen. Der Betreuer möchte jetzt einen Hausverwaltungsvertrag mit einem Immobilienverwalter abschließen.
Im Vertrag ist u.a. bestimmt:
Dieser Vertrag läuft vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014. Er verlängert sich danach stillschweigend auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Wochen zum nächsten Quartalsende gekündigt werden.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
Bedarf dieser Hausverwaltungsvertrag der betreuungsgerichtlichen Genehmigung ?