Hallo,
ich habe einen Fall der mich nun schon eine Weile verfolgt und bräuchte mal Ratschläge und Meinungen.
Zum SV:
Mitte 2012 wurde für drei mindj. eine Ergänzungspflegschaft für die Vertretung in den NL-Angelegenheiten der Großeltern angeordnet. Bestellt wurde ein RA, berufsmäßigkeit im Beschluss festgestellt.
Die Großeltern haben die Kinder zu Erben eingesetzt und Testamentsvollstreckung bis das jüngste Kind 18 ist angeordnet.
Der 1. TV hat das Amt abgelehnt der 2. TV hat angenommen (auch beides RA'e)
Der Vater (Sohn der Verstorbenen) hat sich einen Anwalt genommen und macht seinen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Kindern geltend.
Jetzt hat der Ergänzungspfleger eine Vorschussvergütungsabrechnung nach dem RVG eingereicht. Ohne Begründung oder Angabe von §§
Daraufhin sollte er eine Begründung nachreichen oder aber nach dem VBVG abrechnen. Es kam eine Begründung. Soweit so gut (RVG würde ich in diesem Fall tatsächlich auch als angemessen erachten)
Mein Problem:
Er hat nicht angegeben gegen wen die Vergütung festgesetzt werden soll (Die Kinder müssten durch die Erbschaft vermögend geworden sein)
Als Gegenstandswert hat er die Höhe des Pfichtteilsanspruch des Vaters (bzw die von diesem angegebene Höhe) angegeben.
Inzwischen hat der 2. TV sein Amt "hingeschmissen" und das NL-Gericht hat mitgeteilt, dass damit die TV auch als solche beendet ist.
Es gibt weder in meiner noch in der NL-Akte ein Nachlassverzeichnis (weder nach Großmutter noch nach Großvater)
Niemand hat die erforderlichen Informationen und Unterlagen hinsichtlich der Höhe des Nachlasses
Wie verfahre ich jetzt mit dem Vorschuss-Vergütungsantrag?
- gegen Wen
- welcher Gegenstandswert? (bzw. was für Nachweise?)
Vielen Dank schonmal im Vorraus!