Hallo Leute,
hab im FH-Verfahren den Antrag auf Überleitung ins Streitige Verfahren vorliegen.
Weiß nun nicht, wie dies praktisch abläuft. (Meine Geschäftsstellenbeamtin ist längerfristig krank und die Vertretung hat dies noch nie gemacht)
Es wäre schön, wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte.
1. Wird neues Verfahren angelegt, oder arbeitet Richter in FH-Akte
weiter?
2. Muss AS eine Klageschrift einreichen.
3. Braucht der AG dann einen Anwalt?
4. Gibt es eventuell für diese Überleitung bestimmte Vordrucke?
Ihr seht, ohne unsere GB sind wir halt manchmal aufgeschmissen.
Gruß Migo