Ermittlung der Erben durch das Nachlassgericht

  • Max: Wenn du als Nachlassgericht trotz eines bestellten Nachlasspflegers die Erbenermittlung selbst machen willst, dann gehört dein Referat wohl zu den wenigen Referaten, bei denen es keine Rückstände gibt. Glückwunsch!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich mache die Erbenermittlung nicht selbst, nur die Vorprüfung was im eigenen Haus geht. Und wenn ich durch eine einzige Nachfrage beim Standesamt vor Ort Hinweise derart bekommen keine Kinder, Eltern Tod, keine Geschwister bin ich weit weg davon irgend etwas zu ermitteln. Ich habe auch geschrieben man kann das machen, muss aber nicht und ich habe gefragt ob keine Whg zu klären ist. An der Stelle habe ich sofort den Nlpf. drin.

    Im Übrigen liegen wir im NL ein ganzes Eck über 100% Belastung (wie das ganze Haus) , haben unsere Beurkundungstermine allein seit Jahresbeginn 2024 fast verdoppelt und können derzeit trotzdem gerade so binnen 4-5 Wochen für Ausschlagungen Termine vergeben. Mehr geht nicht, weil Woche zu Ende....Andere Gerichte in der Umgebung reden an der Stelle von Monaten. Auch die Zahl der Pflegschaften ist gestiegen, wie insgesamt die Anzahl der Verfahren und der Aufwand innerhalb eines Verfahrens durch massenhafte Ausschlagungen. Wir sind an der absoluten Obergrenze der Belastung als Abteilung seit Jahren. Wir kämpfen jeden Tag und sind als Rpfl. und GS ein gutes Team aber es ist keine Entspannung in Sicht, weil die Sterbezahlen nicht runter gehen, die Zahl der Ausschlagungsakten permanent steigt, die Abgänge durch Krankheit und Rente nicht 1 zu 1 ersetzt werden, seit Jahren.... Gerade wieder eine Kollg. mit 58 in die Frührente verabschiedet, weil völlig kapputt gespielt und das ist nicht die Erste. Laut Aussage der GL sind wir derzeit das schlechtest besetzte Gericht im OLG Bezirk im Rpfl. Bereich.

    Wenn ich aber mit 2 Akteneinsichten und einer Nachfrage eine Pflegschaft verhindern kann, weil ich Erben habe, dann spare ich mir die Pflegschaft und damit ganz viel Arbeit. Es ist für jedes Verfahren eine Einzelfallentscheidung und ein langjähriger Erfahrungswert. Wir haben außerdem eine super Zusammenarbeit mit unseren umliegenden ländlichen Standesämtern.

  • Nochmals verdeutlichend und weil es viele Dinge so schön zusammenfasst, möchte ich den vorangegangenen Post aus der Diskussion hier im Vollzitat wiederholen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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