Hallo zusammen,
folgender Fall...der Angeklagte hat nen Pflichtverteidiger der bereits Revision eingelegt hat und diese auch durch die Rüge des materiellen Recht begründet hat...
Dies reicht dem Angeklagten nun nicht, da der RA ja nur einen Satz geschrieben hat und er Material für die Revisionsbegründung für mindestens 4h Protokollaufnahme hat...
nun stellt sich mir die Frage, ob wir die Begründung überhaupt aufnehmen müssen, wenn der RA diese ja schon gemacht hat eben nur nicht, so wie sich das der Typ vorstellt...udn außerdem bekommt der Pflichtverteidiger ja seine Gebühren aus der Staatskasse obwohl ich das Protokoll aufnehmen soll...
DANKE