Hallo zusammen!
Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfübs nach § 850d ZPO vor. Gläubigerin ist die Tochter des Schuldners, vertreten durch das Jugendamt. Drittschuldner ist der Arbeitgeber. Laufender Unterhalt in Höhe von 334 €.
Der Schuldner ist berufstätig, hat eine neue Lebenspartnerin und mit dieser eine gemeinsames Kind, also ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind außer der Gläubigerin.
Das Jugendamt stellt nun folgenden Antrag:
"Der Kindesvater steht mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter in Bezug von ergänzenden Leistungen nach dem SGB II beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Gem. § 11 b Abs. 1 Nr. 7 SGB II sind vom Einkommen Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen in voller Höhe abzusetzen. Wir beantragen daher den pfandfreien Betrag so festzusetzen, dass der laufende Unterhalt in voller Höhe gepfändet werden kann."
Ich habe keine Ahnung, wie ich das machen soll!!! Wer hat eine Idee? Ist das überhaupt so möglich?