Hallo,
ich habe schon soviel gesucht und nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr ja helfen.
Sachverhalt:
Gepfändet werden soll Arbeitseinkommen. Nach § 836 ZPO wird mitgepfändet, dass der Schuldner folgende Unterlagen herausgeben soll:
- Arbeitsvertrag
- Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
- entgeltrelevante Betriebsvereinbarungen
- Vereinbarungen über die Gewähr von Sachleistungen wie Kost, Logis, Nutzung oder Nutzung von Pkw, PC od. Handy unter Einschluss der Privatnutzung.
Ist das pfändbar?
Danke für eure Hilfe.