Hallo,
ich muss einen Strafbefehl (Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis) im Vereinigten Königreich an einen Deutschen zustellen. Die Zustellung des Strafbefehls nebst Kostenmitteilung habe ich bereits zweimal mit Einschreiben gegen intern. Rückschein versucht, doch die Rückscheine sind nicht zurück gekommen.
Kann ich nach Abs. IV.1. des Anhangs II zur RiVASt über deutsche Konsularbeamte in Großbritannien zustellen?
Hast das jemand schon mal gemacht? Schreibe ich da das Auswärtige Amt in Bonn an? Gibt es dafür Vordrucke? Was muss ich beachten? Muss ich darauf hinweisen, dass die Geldstrafe in Großbritannien nicht vollstreckt werden kann?
Oder gibt es einen anderen Weg der Zustellung? An welche Behörde kann ich das Ersuchen gegebenenfalls übersenden? Ich finde dazu nichts.
Danke für eure Hilfe!