Hallo zusammen!
Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 850d ZPO vor. Vollstreckt wird aus zwei Unterhaltstiteln mit folgenden Rechtsnachfolgeklauseln:
1. Vorstehende Ausfertigung wird dem Land Hessen, vertr. durch den Kreisausschuss des Landkreises ..., Unterhaltsvorschusskasse, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Rückständiger Unterhalt für zwei Kinder im Zeitraum vom 01.08.2000 bis 31.07.2006.
2. Vorstehende Ausfertigung wird dem Landkreis ..., JOB-Center, -Abteilung Unterhalt-, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Rückständiger Unterhalt für zwei Kinder im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.05.2013.
Kann der Antrag vom Landkreis ... so gestellt werden?
Erstens sind es doch unterschiedliche Gläubiger. Und zweitens überschneiden sich die Zeiträume der Rückstände.
Helft mir!