Hallo,
ich benötige mal ein bisschen Nachhilfeunterricht im Jubiläumsrecht.
Es geht um einen Beamten, der seit 2007 für das Land Schleswig-Holstein arbeitet und vom Land Hessen übernommen wurde.
Gem. §2 JubVO zählen die beim Dienstherrn des Beamten zurückgelegten Zeiten, also die für das Land Schleswig-Holstein erbrachten Zeiten.
Da der Beamte vom Land Hessem hierher versetzt worden ist, und diese Zeiten in §2 JubVO nicht als einzubeziehende Zeiten erwähnt sind, gehe ich davon aus, dass die Jubiläumsdienstzeit für das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2007 neu zu laufen beginnt. Die Zeiten beim Land Hessen also keine Berücksichtigung finden?!
Andererseit kann ich mir aber auch schlecht vorstellen, dass diese Zeiten bei der Jubiläumsberechnung unberücksichtigt bleiben .