[TABLE='width: 100%']
[tr][td][/td][/tr][tr][td][/td][td]AG Ludwigshafen vom 10.04.2015,| 3f IN 27/14 Lu
1. Die Schlussrechnungsprüfung ist auch in Insolvenzplanverfahren der Rechtspflegerin übertragen.
2. Die gerichtliche Schlussrechnungsprüfung nach § 66 Abs. 2 InsO kann in einem Insolvenzplan abbedungen werden.
[/TABLE]