Eheleute, welche Miteigentümer einer Immobilie sind, vermieten diese an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Aufgrund bestehender Rückstände an Mietzins verlangen sie Befriedigung aus einem Festgeld, welches ihnen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Kaution verpfändet hat. Der Insolvenzverwalter widerspricht der Befriedigung mit dem Argument der eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung. Witz an der Sache ist: Der Ehemann ist Alleingesellschafter. Die Ehefrau ist weder Gesellschafterin, noch einem Gesellschafter gleichgestellte Person.
Sind hier die Eigenkapitalersatzregeln anwendbar oder nicht?